>>>🐈NEUERÖFFNUNG unseres Jura - Katzenhotels🐈<<< 

 

Liebe Katzenbesitzerin, lieber Katzenbesitzer, 

es freut mich sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass ich Ihnen zusammen mit meinem Kollegen Dr. Neumann ab August 2024 wieder eine Urlaubsbetreuung für Ihren verwöhnten Vierbeiner unter tierärztlicher Leitung in Neumarkt i.d. Opf. anbieten kann.

Bei Interesse an einer Anmeldung setzen Sie sich bitte per E-Mail unter jura.katzenhotel@gmail.com mit uns in Verbindung.

 

-> unsere Homepage befindet sich derzeit noch in Arbeit und wird bald online gehen.

 

Für weitere Details werden wir uns dann zeitnah bei Ihnen persönlich melden.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen,

Ihr Jura Katzenhotel Team

 

>>>🐈NEUERÖFFNUNG🐈<<<

Bedingungen für die Aufnahme in die HuTa und Pfötchenpension

Frau Dr. Götz mit einigen Ihrer PensionsgästeDamit sich Ihr Hund bei uns so richtig wohlfühlt, besprechen wir in einem persönlichen Kennenlerntermin die Vorlieben und Bedürfnisse Ihres Tieres. Dies ist bei uns immer Voraussetzung, sowohl für die Aufnahme in die HuTa als auch in die Ferienpension.

Gerne bieten wir Ihnen ein kostenloses Probeschnuppern an, damit sich Ihr Hund einmal in Ruhe mit der neuen Umgebung ohne seine Familie vertraut machen kann.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Einzelfall bei Verhaltensauffälligkeiten (z.B. Dauerbellen, Aggressivität,  Ruhelosigkeit in Folge starker Trennungsangst) Ihr Tier nicht aufnehmen können.

Hündinnen, die während des Aufenthalts läufig werden, können nur nach Absprache aufgenommen werden.

Aufgrund unserer räumlichen Möglichkeiten der Einzel- bzw. Gruppenhaltung, werden auch Rüden die nicht kastriert sind in unsere Pension aufgenommmen.

Aufnahmebedingungen:

Wir können bei Abgabe des Tieres nur eine Person in die Zimmer mitgehen lassen, um   das Ruhebedürfnis der bereits anwesenden Gäste nicht zu stören!

Bitte laden Sie sich vorab unseren Pensionsvertrag hier runter und Lesen diesen zu Ihrer Information durch:
Pensionsvertrag (pdf 160kb)

  • Aktueller Impfschutz (Bitte Impfausweis vorlegen)
  • Zeitnahe Entwurmung (ca. 1 Woche vor Reiseantritt)
  • Aktueller Floh- und Zeckenschutz
  • Hundehaftpflicht
 
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